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Honorar

Mein Recht ist kostbar

Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung des Honorars nach den gesetzlichen Vorgaben, dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und dem Notariatstarifgesetz (NTG). Hier werden – je nach Streitwert oder Bemessungsgrundlage – unterschiedlich hohe Tarifansätze herangezogen. Ein Pauschalhonorar kann in bestimmten Angelegenheiten vereinbart werden, wenn der tatsächliche Aufwand im Vorhinein abschätzbar ist (z. B. bei Vertragserrichtungen). Kostentransparenz ist uns wichtig. Daher werden wir das Honorar und die voraussichtliche Gesamtbelastung bereits zu Beginn einer Vertretung besprechen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir mit dieser eine Kostendeckung speziell für Ihre Angelegenheit ab. Details zur Honorarberechnung finden Sie in der Broschüre der Rechtsanwaltskammer „Mein Recht ist kostbar“.

Wenn eine (Verfahrens-) Partei die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes für sich und ihre Familie bezahlen kann, wird auf Antrag vom zuständigen Gericht Verfahrenshilfe bewilligt, sofern die Prozessführung nicht mutwillig oder aussichtslos ist. Verfahrenshilfe kann für die Befreiung von diversen Gebühren (zB Gerichtsgebühren, Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher etc) und für die unentgeltliche Beigebung eines Rechtsanwaltes beantragt werden. Sie umfasst jedoch nicht die Kostenersatzpflicht gegenüber der gegnerischen Partei. Falls die Gegenseite das Verfahren gewinnt, besteht Kostenersatzpflicht der verfahrensbeholfenen Partei.

Das Formular „Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und Vermögensbekenntnis (ZPForm 1) können Sie hier finden: https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/6/4/13

Wenn eine Partei, der Verfahrenshilfe gewährt wurde, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens - etwa durch Änderung des Einkommens - in die Lage kommt, die Beträge ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bezahlen, ist die Partei vom Gericht zur Nachzahlung zu verpflichten.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen:

  • Mit welchen Kosten (Honorar) habe ich zu rechnen?
  • Bekomme ich die Anwaltskosten vom Gegner ersetzt, wenn ich den Prozess gewinne?
  • Wann ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll, welche Kosten übernimmt sie?