Alles rund um Schadenersatz
und GewährleistungNicht nur bei Verkehrsunfällen kann es zu Schadenersatzforderungen kommen. Wir vertreten Sie auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Fehlbehandlung oder aufgrund von Produkthaftung und sämtlichen Angelegenheiten, in denen Ihnen jemand anderer Schaden zugefügt hat (z. B. Skiunfall).
Speziell in Bauverfahren sind oft Gewährleistungsfragen zu beurteilen. Gesetzliche Gewährleistung bedeutet, dass der Hersteller eines Werkes (Fertighausfirma, Handwerker) bzw. der Verkäufer einer Sache verschuldensunabhängig dafür haftet, dass das Werk (Keller, Fertighaus, Verfliesung) oder der Kaufgegenstand (Grundstück) bei Übergabe keine Mängel aufweist. Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz, gerade im Bereich von Bauprozessen, und machen Ihre Gewährleistungsansprüche geltend oder wehren die ungerechtfertigten Ansprüche Ihres Vertragspartners ab.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen:
- In mein neu renoviertes Haus tropft es durch die Decke – was kann ich tun?
- Wie wird festgestellt, ob mein Vertragspartner mangelhaft gearbeitet hat?
- Wie lange haftet ein Handwerker für seine Leistung?
- Muss ich die gesamte Rechnung begleichen, auch wenn mein Vertragspartner noch nicht die gesamte Arbeitsleistung erbracht hat?
- Wann ist eine Vorauszahlung (Akontozahlung) sinnvoll oder nötig?
- Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?