Alles rund ums Erben und Vererben
Erb- und Pflichtteilsrecht, Vertretung im VerlassenschaftsverfahrenIn unserer Kanzlei beraten wir Sie darüber, welche Verfügungen aufgrund Ihrer persönlichen Familien- und Vermögensverhältnisse gemäß Ihren Wünschen für Sie am geeignetsten sind. Die anfallenden Kosten werden besprochen, wir helfen Ihnen, diese so gering wie möglich zu halten.
Wir verfassen die in Ihrem Fall geeignete letztwillige Verfügung (z. B. ein Testament) entsprechend den gesetzlichen Formvorschriften und kümmern uns schlussendlich um die ordnungsgemäße Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung im Testamentsregister, sodass die Urkunde im Todesfall auch sicher aufgefunden wird.
Wir erstellen für Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht – damit können Sie für den Fall des Verlustes Ihrer Geschäftsfähigkeit bereits vorsorglich detaillierte Verfügungen treffen.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, vertreten wir Sie auch bei der Abwicklung der Erbschaft im Verlassenschaftsverfahren oder der Durchsetzung Ihrer Erb- oder Pflichtteilsansprüche.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen:
- Wie erstelle ich ein gültiges Testament?
- Testamentsregister – was ist das?
- Gesetzliche Erbfolge – wer erbt was?
- Was ist der Pflichtteil – wer bekommt wieviel?
- Kann ich meinen Ehepartner als Alleinerben einsetzen?
- Wie kann ich meinen Partner absichern, damit er/sie nach meinem Tod im Haus bleiben kann?
- Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?